Wie Kommunikation stattfindet
Informationsaustausch
Per E-Mail oder Telefon meldet sich unsere Zahnklinik meist schnell bei Ihnen zurück. Der Patient schickt vorab eine Röntgenaufnahme der Zähne ein und schildert seinen Fall.
Danach kann ein vorläufiger Preis festgelegt werden.
Der Patient kann dem Arzt auch einen bereits ausgestellten HKP (Heil-und Kostenplan) per E-Mail senden (er sollte nicht älter als 6 Monate sein), wir erstellen dann ein Gegenangebot.
Um einen ordnungsgemäßen HKP-Plan zu erstellen, muss ein Termin für die Untersuchung vereinbart werden. Nach dieser Untersuchung erhält der Patient einen HKP, den er bei seiner Krankenkasse bestätigen lässt.
Die Krankenkasse wird auch zu HKP Zuschuss hinzufügen:
Bestätigung der Krankenkasse zum Festzuschuss für die jeweilige Behandlung oder der Behandlung zum Erhalt für Zahnersatz.
Sobald der Patient einen bestätigten Heil-und Kostenplan hat wird ein Behandlungstermin vereinbart.
Untersuchungskosten
Anzahl der Behandlungen
Die Anzahl der Behandlungen hängt von der Größe der Zahnbehandlung ab.
- bei Kronen sind zwei Besuche ausreichend
- bei größeren Brücken sind 3 – 4 Besuche ausreichend
- bei Implantaten müssen zwei Phasen berücksichtigt werden:
- die Implantation und Heilung der Implantate
- die anschließende Anfertigung und der Einsatz der Konstruktion.
Um Ihre Kosten zu senken, können wir bei aufwendigen Arbeiten einige Besuche zusammenlegen und Ihnen für diese Zeit eine Unterkunft direkt bei uns anbieten.
Unsere Tipps für Sie.
Ein persönlicher Besuch bei Ihrer Krankenkasse kann zu einer schnelleren und erfolgreicheren Bearbeitung Ihres Heil- und Kostenplans beitragen!
Grundlegende Dienstleistungen, die völlig kostenlos sind.
Unser „Zahncheck“ zum Kennenlernen
Sie möchten unsere Zahnklinik und Ihren Zahnarzt bei uns in Petrovice erst einmal unverbindlich kennenlernen und gleich ein persönliches Angebot nach einer Untersuchung von uns erhalten?
Grundleistungen für den Zahncheck in Petrovice, die ganz kostenlos sind:
- Gründliche Begutachtung Ihrer Zähne und Besprechung der Möglichkeiten durch unsere Zahnärzte.
- Ein unverbindliches Angebot für Ihre Zahnbehandlung.
- Für den Zuschuss Ihrer Krankenkasse erhalten Sie von uns einen Heil- und Kostenplan.
Zusätzliche Dienstleistungen
- 10% Rabatt auf professionelle Zahnreinigung und Bleaching.
Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen
Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen
Seit 2004 ist gesetzlich geregelt, dass die deutschen gesetzlichen Krankenkassen für Zahnbehandlungen im EU-Ausland den gleichen Zuschuss zahlen wie für Zahnbehandlungen in Deutschland. Laut Versicherungsgesetz steht einer Zahnbehandlung in günstigeren EU-Mitgliedsstaaten, wie in diesem Fall der Tschechischen Republik, nichts entgegen.
Dieser Zuschuss sollte vor der Auslandsbehandlung von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, damit Sie nach Abschluss der Behandlung den Zuschuss beantragen können.
Wenn Sie unser unverbindliches Angebot annehmen möchten und auf die Mitwirkung Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (Versicherung) angewiesen sind, erstellen wir Ihnen gerne einen Heil- und Kostenplan (HKP) – selbstverständlich in deutscher Sprache und nach deutschen Richtlinien.
Diesen Heil- und Kostenplan können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Bearbeitung und Genehmigung einreichen. Der Heil- und Kostenplan ist 6 Monate gültig.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse nach dem Stand der Bewilligung und Ihrer Zuzahlung.
Nach der zahnärztlichen Behandlung erhalten Sie eine ausführliche Rechnung, die selbstverständlich in deutscher Sprache erstellt wird und die Sie zusammen mit dem zuvor genehmigten Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.